Radentscheid Groß-Gerau

Ziel 2 – Mehr Sicherheit für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen!

Radwegezeichen2.1 Um die Sicherheit auf Fuß- und Radwegen zu erhöhen, trennt die Stadt Groß-Gerau diese Wege baulich voneinander und vom Autoverkehr. Dort, wo eine bauliche Trennung nicht möglich ist, werden Fuß- und Radwege farblich markiert.

2.2 Dazu werden die bestehenden und geplanten Fuß- und Radwege nach Gefahrenstellen untersucht und entsprechend des Unfallrisikos unter besonderer Berücksichtigung von Schulwegen, priorisiert.

2.3 Jedes Jahr werden mindestens drei Kilometer Radwege baulich vom Fuß- oder Kraftfahrzeugverkehr getrennt und/oder farblich markiert.

2.4 Die Stadt Groß-Gerau stellt sicher, dass es bei der Stadtverwaltung genügend fachlich qualifizierte Personal für Fuß- und Radverkehr gibt und sie tritt der Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen (AGNH) bei. Bei allen Planungen und baulichen Maßnahmen hält die Stadt Groß-Gerau die Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA) und die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen in der jeweils gültigen Fassung ein.

2.5 Die Stadt Groß-Gerau optimiert mindestens eine Ampelkreuzung im Jahr. Dies bedeutet vor allem die Einrichtung von farblich markierten Aufstellflächen für Radfahrende im vorgelagerten Sichtbereich des Kraftfahrzeugverkehrs sowie Maßnahmen, die sicherstellen, dass Radfahrende die Kreuzung ohne Zwischenstopps überqueren können. Die Stadt soll sich an den Qualitätsstandards und Musterlösungen der Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen (AGNH) orientieren.1


1  Radnetz Hessen – Qualitätsstandards und Musterlösungen der Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen

↑ nach oben

 

nach oben