Radentscheid Groß-Gerau

Soll die Stadt Groß-Gerau die folgenden vier Ziele umsetzen und dabei eine Erfüllung bis 2025 anstreben?

Begründung

Flyer und Unterschriftenliste Radentscheid

Groß-Gerau und seine Ortsteile weisen keinerlei natürliche Steigungen auf, was das Radfahren stark begünstigt. Viele städtische Ziele lassen sich mit dem Fahrrad - im Vergleich zum Auto - genauso schnell oder schneller und in jedem Fall umweltfreundlicher erreichen.

Auf dem Weg zu einer nachhaltigeren und wohnlicheren Stadt mit mehr Lebensqualität, weniger CO2-Ausstoß und Verkehrslärm soll nach unseren Vorstellungen der Radverkehr bis zum Jahr 2025 einen Anteil von 30 Prozent aller zurück gelegten Wege erreichen.

Die Stadt Groß-Gerau muss dazu geeignete Maßnahmen ergreifen, denn was bisher getan wurde reicht unserer Auffassung nach nicht aus. Die Ausgaben für den Radverkehr betragen lediglich 2,40 Euro je Einwohner*in und Jahr. Das Bundesverkehrsministerium empfiehlt im Nationalen Radverkehrsplan 2020 jedoch Ausgaben in Höhe von rd. 15 Euro je Einwohner*in und Jahr1, was für unsere Stadt rd. 400.000 Euro bedeutet. Für 2021 sind im Haushalt für den Verkehr zwar insgesamt 1,3 Millionen Euro2 eingeplant. Davon sind jedoch nur 60.000 Euro3 für den Radverkehr vorgesehen.

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1  Quelle: „Nationaler Radverkehrsplan 2020“ (Seite 63) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

2  Quelle: Haushaltsplanentwurf der Stadt Groß-Gerau 2021, Stand Dezember 2020

3  Quelle: Haushaltsplanentwurf der Stadt Groß-Gerau 2021, Stand Dezember 2020

 

Ziel 1 - Durchgängiges und sicheres Fuß- und Radewegenetz!

Radroutennetz Groß-Gerau

1.1 Die Stadt Groß-Gerau entwickelt das Fuß- und Radwegenetz kontinuierlich weiter, überprüft jährlich, ob sie ihre Vorhaben realisiert hat und passt ihre Bemühungen dem Ergebnis an.

1.2 Die Stadt schafft an Straßen in ihrer Baulast ein sicheres und durchgängiges Fuß- und Radwegenetz für alle Nutzergruppen, für Ältere und Jüngere, für Familien und Kinder, für Erfahrene und Unerfahrene.

1.3 Die aus Richtung der Ortsteile und Nachbarorte bereits bestehenden Radwege werden in das Stadtzentrum verkehrssicher weitergeführt. Verkehrssicher bedeutet, dass sie möglichst ohne Unterbrechungen befahrbar, innerorts mindestens zwei Meter und zwischen den Ortsteilen drei Meter breit sowie baulich von anderen Verkehrsarten getrennt sind.

1.4 Alle Schulen werden im Rahmen der Schulwegpläne verkehrssicher an das Fuß- und Radwegenetz angebunden.

1.5 Mindestens ein Kilometer Straße – insbesondere an Kindergärten und Schulen – wird jährlich zur Fahrradstraße ausgebaut, beziehungsweise mit Radwegen versehen, die mit farbigem Asphalt vom übrigen Verkehr abzusetzen sind.

1.6 Das städtische Radroutennetz wird an die geplanten Radschnellverbindungen in die umliegenden Städte (Darmstadt, Rüsselsheim, Frankfurt und Mainz) angebunden.

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Ziel 2 – Mehr Sicherheit für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen!

Radwegezeichen2.1 Um die Sicherheit auf Fuß- und Radwegen zu erhöhen, trennt die Stadt Groß-Gerau diese Wege baulich voneinander und vom Autoverkehr. Dort, wo eine bauliche Trennung nicht möglich ist, werden Fuß- und Radwege farblich markiert.

2.2 Dazu werden die bestehenden und geplanten Fuß- und Radwege nach Gefahrenstellen untersucht und entsprechend des Unfallrisikos unter besonderer Berücksichtigung von Schulwegen, priorisiert.

2.3 Jedes Jahr werden mindestens drei Kilometer Radwege baulich vom Fuß- oder Kraftfahrzeugverkehr getrennt und/oder farblich markiert.

2.4 Die Stadt Groß-Gerau stellt sicher, dass es bei der Stadtverwaltung genügend fachlich qualifizierte Personal für Fuß- und Radverkehr gibt und sie tritt der Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen (AGNH) bei. Bei allen Planungen und baulichen Maßnahmen hält die Stadt Groß-Gerau die Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA) und die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen in der jeweils gültigen Fassung ein.

2.5 Die Stadt Groß-Gerau optimiert mindestens eine Ampelkreuzung im Jahr. Dies bedeutet vor allem die Einrichtung von farblich markierten Aufstellflächen für Radfahrende im vorgelagerten Sichtbereich des Kraftfahrzeugverkehrs sowie Maßnahmen, die sicherstellen, dass Radfahrende die Kreuzung ohne Zwischenstopps überqueren können. Die Stadt soll sich an den Qualitätsstandards und Musterlösungen der Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen (AGNH) orientieren.1


1  Radnetz Hessen – Qualitätsstandards und Musterlösungen der Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen

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Ziel 3: Mehr Fahrradparkplätze (Fahrradständer, Fahrradabstellanlagen)!

Fahrradabstellanlage

3.1. Damit Bürger*innen das Fahrrad dauerhaft und täglich als Verkehrsmittel nutzen können, sind auch ausreichend Fahrradparkplätze erforderlich. Die Stadt Groß-Gerau errichtet an öffentlichen Einrichtungen, Plätzen und Mobilitätspunkten jedes Jahr mindestens 100 moderne Fahrradabstellanlagen (auch für Elektrofahrräder und Lastenräder). Die Stadt Groß-Gerau soll sich bei der Anschaffung von Fahrradabstellanlagen am Leitfaden zur Planung von Radabstellanlagen der Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen (AGNH) orientieren.1


1  Leitfaden zur Planung von Radabstellanlagen der Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen

 

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Ziel 4: Mehr Bürger*innenbeteiligung!

Zusammen4.1. Die Stadt Groß-Gerau führt jährlich Kampagnen und Programme durch, um Verkehrsteilnehmer*innen für die gegenseitige Rücksichtnahme zu sensibilisieren und zum Radfahren zu motivieren.

4.2. Rad- und Fußverkehrsverbände und interessierte Bürger*innen werden fortlaufend an der Planung und Entwicklung von Fuß- und Radwegen in Form von Bürgerforen und politischen Gremien (z.B. Arbeitskreis Radverkehr) beteiligt. Abweichende Meinungen über städtische Vorhaben aus den Foren und Arbeitskreisen werden durch Vertreter*innen der Stadt verpflichtend an die Stadtverordnetenversammlung, beziehungsweise den Magistrat weitergeleitet.

4.3. Um die Kommunikation zwischen Bürger*innen und Verantwortlichen für den Verkehr zu verbessern, schließt sich die Stadt der hessenweiten Meldeplattform Radverkehr1 an, auf der Radfahrer*innen jederzeit Hinweise auf Mängel im Radroutennetz direkt an die Stadtverwaltung senden können.

4.4. Die Stadt Groß-Gerau schafft vier feste Zählstellen an, um die Entwicklung des Radverkehrsanteils messen zu können.


1  www.meldeplattform-radverkehr.de

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Kostendeckungsvorschlag

Kostenschätzung: 400.000 € pro Jahr, das entspricht 15,65 € pro Einwohner*in und Jahr.

Finanzierungsvorschlag: Die Finanzierung soll erfolgen durch Umschichtung im Haushalt der Stadt Groß-Gerau innerhalb des Bereiches „Gemeindestraßen und sonstige Verkehrsflächen“, Umschichtung von Erlösen aus der Parkraumbewirtschaftung, Bußgeldern und Stellplatzablöse sowie durch Bewerbung auf die derzeit finanziell so gut wie niemals zuvor ausgestatten Förderprogramme des Landes Hessen, des Bundes und der Europäischen Union.1 2


1  Finanzielle Förderung für Maßnahmen und Projekte zur Stärkung der Nahmobilität in Hessen

2  Förderfibel des Nationalen Radverkehrsplans

 

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Vertrauenspersonen

Als Vertrauenspersonen werden benannt:

1) Norbert Sanden, Neckarring 35, 64521 Groß-Gerau

2) Beate Drodt, Jakob-Hess-Straße 8, 64521 Groß-Gerau

3) Thomas Fehling, Im Mühlfeld 19, 64521 Groß-Gerau

Die Vertrauenspersonen werden ermächtigt, zur Begründung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Änderungen vorzunehmen, soweit diese nicht den Kern des Antrages berühren, sowie das Bürgerbegehren bis zum Tag vor der Abstimmungsbekanntmachung gemeinschaftlich zurückzunehmen. Sollten Teile des Begehrens unzulässig sein oder sich erledigen, so gilt meine Unterschrift weiterhin für die verbleibenden Teile.

 



 

Impressum

Impressum

Thomas Fehling

Im Mühlfeld 19

64521 Groß-Gerau

E-Mail: thomas.fehling@mailbox.org

 

Disclaimer – rechtliche Hinweise

 

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